Öffentliche Mitwirkungsauflage; Gewässerraumplanung Homberg

Der Gemeinderat Homberg bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der Ortsplanung zur Festlegung der Gewässerräume zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Die Gemeinde und das beauftragte Planungsbüro haben die Betroffenen bereits an einem Informationsanlass vom 22.Oktober 2025 über die nötigen Festlegungen informiert. In der Zwischenzeit wurden weitere Abklärungen vorgenommen und die Unterlagen für die Mitwirkung fertiggestellt.

Die Unterlagen liegen 30 Tage, vom 22. Januar 2026 bis 21. Februar 2026 in der Gemeindeverwaltung Homberg auf hier eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Homberg zu richten.

Anpassung Baureglement
Erläuterungsbericht
Zonenplan Gewässerraum

Homberg, 19. Januar 2026             Gemeinderat Homberg