20.00 Uhr, Saal Restaurant Kreuz, Homberg
Traktanden:
1. Budget 2025; Orientierung, Beratung, Beschluss
– Genehmigung Budget 2025
– Festlegung Gemeindesteueranlage und Liegenschaftssteueranlage 2025
– Information Finanzplan 2024 – 2029
2. Orientierungen; u.a. Verleihung Homberg-Sterne 2024
3. Verschiedenes
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll der letzten Versammlung lag 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen ein, das Protokoll wurde durch den Gemeinderat genehmigt. Das Protokoll der kommenden Gemeindeversammlung wird gem. Art. 67 Abs. 1 OgR 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.
An der Versammlung ist stimmberechtigt, wer am Versammlungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung mit Ausführungen zum Budget wird an alle Haushaltungen verschickt. Das Budget 2025 kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden oder hier online eingesehen werden.
Wir laden die Bevölkerung ein, an der Versammlung teilzunehmen.
Gemeinderat Homberg