Öffentliche Mitwirkungsauflage; Gewässerraumplanung Homberg
Der Gemeinderat Homberg bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der Ortsplanung zur Festlegung der Gewässerräume zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Die Gemeinde und das beauftragte…