Aktuelles
Öffentliche Auflage
Rechtshinweis
Rechtsverbindlich sind die Publikationen im amtlichen Anzeiger oder im Amtsblatt des Kantons Bern.
Bei Fragen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Homberg
Der Gemeinderat Homberg bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der Ortsplanung zur Festlegung der Gewässerräume zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Die Gemeinde und das beauftragte Planungsbüro haben die Betroffenen bereits an einem Informationsanlass vom 22.Oktober 2025 über die nötigen Festlegungen informiert. In der Zwischenzeit wurden weitere Abklärungen vorgenommen und die Unterlagen für die Mitwirkung fertiggestellt.
Die Unterlagen liegen 30 Tage, vom 22. Januar 2026 bis 21. Februar 2026 in der Gemeindeverwaltung Homberg auf hier eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Homberg zu richten.
Anpassung Baureglement
Erläuterungsbericht
Zonenplan Gewässerraum
Homberg, 19. Januar 2026 Gemeinderat Homberg
Das militärische Aufgebotsplakat für das Jahr 2026 finden Sie hier.
Die Informationen zur Schiesspflicht finden Sie hier.
Agenda
Veranstaltungen
- 07 März07. März 2026Homberg