Willkommen
in Homberg
Die Gemeinde Homberg liegt auf den linksseitigen Höhen des Zulgtals im Verwaltungskreis Thun, Kanton Bern, umgeben von sieben Nachbargemeinden. Landwirtschaft, Kleingewerbe und Wohnraum prägen die Landschaft und deren rund 500 Bewohner und Bewohnerinnen. Lediglich 5 – 10 Autominuten von Steffisburg entfernt geniessen wir die Vorteile der nahen Agglomeration, aber auch die Ruhe abseits von Industrie und Hauptverkehrsachsen.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Homberg
Aktuelles aus der Gemeinde
Aufgrund der Gewitter-Niederschläge in den Voralpen und Alpen bleibt die Beurteilung und damit die Zweiteilung des Kantons unverändert. Das bedeutet, dass die bestehenden Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe im Berner-Jura, Mittelland, Emmental und Oberaargau bestehen bleiben (Stufe 4, grosse Waldbrandgefahr) und keine Aufstufung der Verwaltungskreise des Berner Oberlandes inklusive Thun erfolgt (Stufe 3, erhebliche Waldbrandgefahr). Weiterhin gibt es somit kein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe im Verwaltungskreis Thun.
Ausblick 1. August: Eine genauere Einschätzung der Lage ist derzeit noch nicht möglich. Vorsichtig optimistisch dürfen wir im Verwaltungskreis Thun davon ausgehen, dass alles bleibt, wie es zurzeit ist. Die Wettermodelle sind aber unterschiedlich. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wieder trockenere und heissere Luft kommt, so dass sich die Lage auch bei uns noch verschärft. Aufgrund der enorm langen Trockenperiode ist eher nicht davon auszugehen, dass sich die Situation so entspannt, dass die Waldbrandgefahr zurückgestuft werden kann.
Ausserhalb der Feuerverbotszonen darf Feuer aber nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Die Gefährdung kann lokal von der gemachten Einschätzung abweichen (Süd-Expositionen, Hanglagen mit Aufzugseffekt, etc.) Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr
Die AHV-Zweigstelle linkes Zulggebiet bleibt vom 20. Juli bis 02. August 2026 geschlossen. Danach bin ich gerne wieder jeweils Dienstag und Donnerstag für Sie da.
Schöne Sommerzeit!
Aufgrund des anhaltend trockenen und warmen Wetters wurde die Gefahrenstufe 4 «gross» vom Jura auf das gesamte Mittelland ausgedehnt. Neu gilt damit auch in den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland und Emmental ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Da die Vegetation sowie die leicht entzündlichen oberen Bodenschichten im Berner Oberland aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage insgesamt noch etwas weniger ausgedorrt sind, verbleibt das gesamte Berner Oberland vorläufig noch in der Stufe 3 «erheblich». Es gilt somit vorerst im Verwaltungskreis Thun noch kein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Ausserhalb der Feuerverbotszonen darf Feuer aber nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Die Situation wird am Donnerstag, 16. Juli 2026, neu beurteilt. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr
In den Kalenderwochen 28 bis 32, d.h. vom 06.07. - 09.08.2026 gelten folgende Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag, 09.00 - 11.30 und 13.30 - 16.30 Uhr
Bei Bedarf kann ein Termin ausserhalb dieser Zeiten vereinbart werden.
Wir wünschen eine schöne Sommerzeit.
Medienmitteilung der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Die invasive, gebietsfremde Asiatische Hornisse breitet sich auch im Kanton Bern weiter aus. Zum Schutz der einheimischen Insektenvielfalt und um die Ausbreitung zu verlangsamen, ist das frühe Auffinden und Entfernen von Nestern entscheidend.
Im Frühling beginnen die Königinnen der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) mit dem Bau von Primärnestern. Diese sind klein, meist kugelförmig und befinden sich häufig an wettergeschützten Orten im Siedlungsgebiet, zum Beispiel unter Vordächern, bei Garagen und Unterständen, an Gebäuden sowie in Hecken und Büschen. In den kommenden Wochen sind diese Primärnester besonders gut erkennbar.
Frühes Auffinden ist wichtig
Im Laufe des Sommers zügeln die Völker der Asiatischen Hornissen aus Platzmangel in der Regel in grössere Sekundärnester, die in grosser Höhe in Baumkronen gebaut werden. Je mehr Primärnester entdeckt und entfernt werden, desto wirkungsvoller kann die weitere Ausbreitung gebremst werden.
Verdachtsfälle melden - nicht selbst bekämpfen
Die Bevölkerung wird gebeten, verdächtige Insekten oder Nester zu fotografieren und über die nationale Meldeplattform asiatischehornisse.ch zu melden. Die Asiatischen Hornissen verteidigen ihr Nest vehement und aggressiv. Selbstständiges Bekämpfen ist gefährlich und sollte unterlassen werden. Gemeldete Nester werden im Auftrag der Kantone fachgerecht entfernt. In Einzelfällen wird auf das Entfernen oder Neutralisieren der Nester wegen unverhältnismässig grossem Aufwand, einer möglichen Beschädigung von Eigentum oder Verletzungsrisiko verzichtet.
Keine Fallen aufstellen
Auf die Verwendung von Fallen soll unbedingt verzichtet werden. Zwar werden verschiedene Modelle für Asiatische Hornissen angepriesen, doch Studien zeigen, dass dabei oft zahlreiche andere Insekten, darunter auch geschützte Arten, zu Schaden kommen. Das Fangen geschützter Arten ist verboten. Zudem haben Fallen keinen wesentlichen Einfluss auf die Population der Asiatischen Hornisse.
Die Gemeinde Homberg bietet ab 1. Januar 2024 die neuen "Spartageskarten Gemeinde" an. Diese Tageskarten ersetzen das bisherige Angebot der "Tageskarten Gemeinde". Verkaufsstart ist der 11. Dezember 2023 für Karten gültig ab 1. Januar 2024.
Die Tageskarte wird als personalisiertes Mobile- oder Papierticket herausgegeben. Die Verfügbarkeit der Spartageskarten ist unter www.spartageskarte-gemeinde.ch ersichtlich. Die Spartageskarte Gemeinde kann nur am Schalter der Gemeindeverwaltung erworben werden. Der Online-Bezug der Spartageskarte Gemeinde ist nicht möglich. Bürgerinnen und Bürger, welche direkt eine Online-Tageskarte der SBB erwerben möchten, müssen diese über die üblichen Verkaufsapplikationen des öffentlichen Verkehrs (z.B. www.sbb.ch) beziehen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung.
Informationen der SBB über die Spartageskarte Gemeinde
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