Willkommen

in Homberg

Die Gemeinde Homberg liegt auf den linksseitigen Höhen des Zulgtals im Verwaltungskreis Thun, Kanton Bern, umgeben von sieben Nachbargemeinden. Landwirtschaft, Kleingewerbe und Wohnraum prägen die Landschaft und deren rund 500 Bewohner und Bewohnerinnen. Lediglich 5 – 10 Autominuten von Steffisburg entfernt geniessen wir die Vorteile der nahen Agglomeration, aber auch die Ruhe abseits von Industrie und Hauptverkehrsachsen.

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Homberg

Aktuelles aus der Gemeinde

Eidg. Abstimmung vom 30. November 2025

Das Abstimmungslokal im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 42, ist am Sonntag, 30. November 2025, von 10.00 – 11.00 Uhr geöffnet.

Stimmausschuss:
Thomi Heinz
Zoller Nora
Hassanan Mohamed
Abbühl Janine (Ersatz)

Gemeindeversammlung 28. November 2025

20.00 Uhr, Saal Restaurant Kreuz, Schwendi 17, Homberg

Traktanden:

  1. Budget 2026, Beschluss inkl. Festlegung der Steueranlagen 2026; Finanzplan 2025 – 2030, Information
  2. Wiederwahl Gemeindepräsident
  3. Wiederwahl Mitglieder Gemeinderat
  4. Ersatzwahl Mitglied Schulkommission
  5. Strassensanierungen PWI Boden, PWI Mättli, Sanierung Tannhalten, Abrechnung Verpflichtungskredit
  6. Anschluss Mehrzweckgebäude an Wärmeverbund; Abrechnung Verpflichtungskredit
  7. Photovoltaikanlage Mehrzweckgebäude, Abrechnung Verpflichtungskredit resp. Beschluss der Nicht-Ausführung
  8. Orientierungen; u. a. Verleihung Homberg-Sterne 2025
  9. Verschiedenes

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll der letzten Versammlung lag 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen ein, das Protokoll wurde durch den Gemeinderat genehmigt. Das Protokoll der kommenden Gemeindeversammlung wird gem. Art. 67 Abs. 1 OgR 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

An der Versammlung ist stimmberechtigt, wer am Versammlungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung mit Ausführungen zu den zu behandelnden Traktanden wird an alle Haushaltungen verschickt. Das Budget 2026 kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden oder hier online eingesehen werden.

Es wird auf die amtliche Publikation in den Thuner Amtsanzeigern vom 23. und 30. Oktober 2025 verwiesen.

Wir laden die Bevölkerung ein, an der Versammlung teilzunehmen.

Gemeinderat Homberg

Änderung Vollzug Feuerungskontrollen ab 1. August 2025

Ab 1. August 2025 werden die Kontrollen der «kleinen»1) Feuerungsanlagen nicht mehr durch eine von den Behörden beauftragte Feuerungskontrollperson durchgeführt, sondern die Anlagebesitzerinnen und -besitzer müssen die amtliche Messung ihrer Feuerungsanlage innerhalb eines Kontrollintervalls selbständig veranlassen. Dazu haben sie ein vom Kanton bzw. vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) konzessioniertes Unternehmen zu beauftragen. Dieses Unternehmen führt nur noch die Messungen durch und gibt die Resultate anschliessend in das elektronische Vollzugssystem (FEKO) ein. Für alle weiteren Vollzugsaufgaben ist neu das AUE zuständig. Insbesondere obliegt es dem AUE, die Resultate der Messungen zu beurteilen und allfällige Sanierungs- und Vollstreckungsmassnahmen zu verfügen.

1) Als „kleine“ Feuerungsanlagen gelten solche mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 1 Megawatt sowie Feuerungsanlagen mit Holz mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 70 Kilowatt.

Informationen zur Feuerungskontrolle können ab dem 1. August 2025 auf www.be.ch/aue eingesehen werden.

Verkauf Spartageskarte Gemeinde

Die Gemeinde Homberg bietet ab 1. Januar 2024 die neuen „Spartageskarten Gemeinde“ an. Diese Tageskarten ersetzen das bisherige Angebot der „Tageskarten Gemeinde“. Verkaufsstart ist der 11. Dezember 2023 für Karten gültig ab 1. Januar 2024.

Die Tageskarte wird als personalisiertes Mobile- oder Papierticket herausgegeben. Die Verfügbarkeit der Spartageskarten ist unter www.spartageskarte-gemeinde.ch ersichtlich. Die Spartageskarte Gemeinde kann nur am Schalter der Gemeindeverwaltung erworben werden. Der Online-Bezug der Spartageskarte Gemeinde ist nicht möglich. Bürgerinnen und Bürger, welche direkt eine Online-Tageskarte der SBB erwerben möchten, müssen diese über die üblichen Verkaufsapplikationen des öffentlichen Verkehrs (z.B. www.sbb.ch) beziehen.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung.

Informationen der SBB über die Spartageskarte Gemeinde
– in Kurzversion
– in Detailversion