Willkommen
in Homberg
Die Gemeinde Homberg liegt auf den linksseitigen Höhen des Zulgtals im Verwaltungskreis Thun, Kanton Bern, umgeben von sieben Nachbargemeinden. Landwirtschaft, Kleingewerbe und Wohnraum prägen die Landschaft und deren rund 500 Bewohner und Bewohnerinnen. Lediglich 5 – 10 Autominuten von Steffisburg entfernt geniessen wir die Vorteile der nahen Agglomeration, aber auch die Ruhe abseits von Industrie und Hauptverkehrsachsen.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Homberg
Aktuelles aus der Gemeinde
In den Kalenderwochen 39 bis 41, d.h. vom 21.09. - 11.10.2026 gelten folgende Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag, 09.00 - 11.30 und 13.30 - 16.30 Uhr
Bei Bedarf kann ein Termin ausserhalb dieser Zeiten vereinbart werden.
Wir wünschen eine schöne Herbstzeit.
Wegen einem Behörden- und Personalanlass ist die Gemeindeverwaltung Homberg und Teuffenthal am Freitag, 04. September 2026, den ganzen Tag geschlossen.
In dringenden Fällen erreichen Sie den Gemeindeschreiber telefonisch unter 079 289 85 65.
Das Verwaltungsteam dankt für Ihr Verständnis.
Mit den Niederschlägen der letzten Woche, der höheren Luftfeuchtigkeit sowie der jahreszeitlich bedingt verminderten Sonnenscheindauer und -intensität ist die Waldbrandgefahr im ganzen Kanton zurückgegangen. Mit Ausnahme des Jurasüdfuss liegt der Kanton nun in Gefahrenstufe 3. Mit Blick auf die Wetterprognosen für die kommenden Tage und unter Berücksichtigung der Massnahmen in den Nachbarkantonen ist das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe seit Freitag, 28. August 2026, um 12:00 Uhr, aufgehoben.
Weitere Informationen finden Sie auch stets auf der Kantonsseite www.be.ch/waldbrandgefahr.
Die Waldbrandgefahr bleibt im ganzen Kanton Bern weiterhin auf der Stufe 4 «gross» und es gilt weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 Meter). Zur einfacheren Klärung zahlreicher Anfragen im Zusammenhang mit dem Feuerverbot und insbesondere zum Verhalten ausserhalb des Abstands von 50 Metern zum Wald, wurde das angehängte Merkblatt überarbeitet.
Informationen
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr
Dispositionsbeurteilung Waldbrandgefahr gültig ab 13.08.2026, 12 Uhr
Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?
Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung und den Gemeinden zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:
Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53
Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00
Die Waldbrandgefahr bleibt im ganzen Kanton Bern weiterhin auf der Stufe 4 «gross» und es gilt weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 Meter). Zur einfacheren Klärung zahlreicher Anfragen im Zusammenhang mit dem Feuerverbot und insbesondere zum Verhalten ausserhalb des Abstands von 50 Metern zum Wald, wurde das angehängte Merkblatt überarbeitet und aufgeschaltet.
Informationen
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr
Dispositionsbeurteilung Waldbrandgefahr gültig ab 06.08.2026, 12 Uhr
Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?
Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung und den Gemeinden zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:
Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53
Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00
Medienmitteilung der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Die invasive, gebietsfremde Asiatische Hornisse breitet sich auch im Kanton Bern weiter aus. Zum Schutz der einheimischen Insektenvielfalt und um die Ausbreitung zu verlangsamen, ist das frühe Auffinden und Entfernen von Nestern entscheidend.
Im Frühling beginnen die Königinnen der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) mit dem Bau von Primärnestern. Diese sind klein, meist kugelförmig und befinden sich häufig an wettergeschützten Orten im Siedlungsgebiet, zum Beispiel unter Vordächern, bei Garagen und Unterständen, an Gebäuden sowie in Hecken und Büschen. In den kommenden Wochen sind diese Primärnester besonders gut erkennbar.
Frühes Auffinden ist wichtig
Im Laufe des Sommers zügeln die Völker der Asiatischen Hornissen aus Platzmangel in der Regel in grössere Sekundärnester, die in grosser Höhe in Baumkronen gebaut werden. Je mehr Primärnester entdeckt und entfernt werden, desto wirkungsvoller kann die weitere Ausbreitung gebremst werden.
Verdachtsfälle melden - nicht selbst bekämpfen
Die Bevölkerung wird gebeten, verdächtige Insekten oder Nester zu fotografieren und über die nationale Meldeplattform asiatischehornisse.ch zu melden. Die Asiatischen Hornissen verteidigen ihr Nest vehement und aggressiv. Selbstständiges Bekämpfen ist gefährlich und sollte unterlassen werden. Gemeldete Nester werden im Auftrag der Kantone fachgerecht entfernt. In Einzelfällen wird auf das Entfernen oder Neutralisieren der Nester wegen unverhältnismässig grossem Aufwand, einer möglichen Beschädigung von Eigentum oder Verletzungsrisiko verzichtet.
Keine Fallen aufstellen
Auf die Verwendung von Fallen soll unbedingt verzichtet werden. Zwar werden verschiedene Modelle für Asiatische Hornissen angepriesen, doch Studien zeigen, dass dabei oft zahlreiche andere Insekten, darunter auch geschützte Arten, zu Schaden kommen. Das Fangen geschützter Arten ist verboten. Zudem haben Fallen keinen wesentlichen Einfluss auf die Population der Asiatischen Hornisse.
Die Gemeinde Homberg bietet ab 1. Januar 2024 die neuen "Spartageskarten Gemeinde" an. Diese Tageskarten ersetzen das bisherige Angebot der "Tageskarten Gemeinde". Verkaufsstart ist der 11. Dezember 2023 für Karten gültig ab 1. Januar 2024.
Die Tageskarte wird als personalisiertes Mobile- oder Papierticket herausgegeben. Die Verfügbarkeit der Spartageskarten ist unter www.spartageskarte-gemeinde.ch ersichtlich. Die Spartageskarte Gemeinde kann nur am Schalter der Gemeindeverwaltung erworben werden. Der Online-Bezug der Spartageskarte Gemeinde ist nicht möglich. Bürgerinnen und Bürger, welche direkt eine Online-Tageskarte der SBB erwerben möchten, müssen diese über die üblichen Verkaufsapplikationen des öffentlichen Verkehrs (z.B. www.sbb.ch) beziehen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung.
Informationen der SBB über die Spartageskarte Gemeinde
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